1. Veranstalter Veranstalter aller Lehrgänge, Seminare, Veranstaltungen und Schwimmkurse ist – soweit in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes angegeben ist – die DLRG Ortsgruppe Duisburg e.V. |
2. Anmeldung und Vertragsschluss - Die Anmeldung erfolgt ausschließlich in der in der Ausschreibung beschriebenen Form (z. B. online über das Anmeldeformular).
- Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
- Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die DLRG Ortsgruppe Duisburg e.V. zustande.
- Mündliche Anmeldungen sind nur mit Zustimmung der Lehrgangs- oder Veranstaltungsleitung zulässig.
- Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter diese Teilnahmebedingungen an.
- Minderjährige Teilnehmende haben erforderliche Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
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3. Teilnahmevoraussetzungen - Alle in der Ausschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen müssen vor Veranstaltungsbeginn erfüllt und auf Verlangen nachgewiesen werden.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Die Teilnehmenden müssen gesundheitlich in der Lage sein, an der jeweiligen Veranstaltung bzw. am Schwimmunterricht teilzunehmen.
- Bei Minderjährigen bestätigen die Erziehungsberechtigten mit der Anmeldung, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die der Teilnahme entgegenstehen.
- Sofern eine Selbsterklärung gefordert wird, ist diese vollständig ausgefüllt bis zum Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn einzureichen.
- Wer die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Erstattung der Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
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4. Teilnahmegebühren und Zahlung - Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen.
- Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Platz anderweitig vergeben werden.
- Sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, erfolgt die Zahlung per Überweisung auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Duisburg e.V.
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5. Vergabe der Plätze - Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Duisburg e.V. können bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt werden.
- Im Übrigen erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
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6. Umfang der Kurse und Veranstaltungen - Der Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
- Bei Schwimmkursen umfasst der Kurs die dort angegebene Anzahl von Übungseinheiten zu den genannten Terminen.
- Eine Übungseinheit dauert in der Regel 45 Minuten, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.
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7. Aufsichtspflicht bei Schwimmkursen Bei Kinderkursen beginnt die Aufsichtspflicht der DLRG mit dem Betreten der Schwimmhalle zum Kursbeginn und endet mit dem Verlassen der Schwimmhalle nach Kursende. Der Weg zum und vom Schwimmbad liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. |
8. Verhalten während der Veranstaltung - Den Anweisungen der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.
- Bei Schwimmkursen gelten zusätzlich die Bade- und Hausordnungen des jeweiligen Schwimmbades.
- Bei wiederholtem oder grobem Fehlverhalten kann ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme erfolgen.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
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9. Abmeldung, Rücktritt und Fehlzeiten - Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn möglich.
- Bei fristgerechtem Rücktritt werden bereits gezahlte Gebühren erstattet, soweit noch keine Kosten an Dritte abgeführt oder Materialien beschafft wurden.
- Bei späterem Rücktritt, Nichterscheinen oder teilweiser Nichtteilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.
- Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist nach Absprache möglich.
- Kann an einzelnen Kursterminen nicht teilgenommen werden, ist dies möglichst frühzeitig mitzuteilen.
- Bei viermaligem unentschuldigtem Fehlen kann der Teilnehmer vom weiteren Kurs ausgeschlossen und der Platz neu vergeben werden; ein Erstattungsanspruch besteht nicht.
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10. Ausfall von Terminen und Absage durch den Veranstalter - Die DLRG Ortsgruppe Duisburg e.V. kann Veranstaltungen oder Kurse aus wichtigem Grund, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit von Ausbildern oder anderen organisatorischen Gründen, absagen.
- Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Fallen einzelne Kurstermine aus, bemüht sich die DLRG um Ersatztermine; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
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11. Schließung des Schwimmbades Schwimmkurse finden in angemieteten Wasserzeiten öffentlicher Schwimmbäder statt. Auf Betrieb, Öffnungszeiten oder kurzfristige Schließungen (z. B. technische Defekte, Wartungsarbeiten oder behördliche Anordnungen) hat die DLRG Ortsgruppe Duisburg e.V. keinen Einfluss. Entfällt ein Termin aus diesem Grund, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatztermine, Verlängerung des Kurses oder Rückerstattung der Kursgebühr. Die DLRG bemüht sich jedoch, sofern organisatorisch möglich, um Nachholtermine. |
12. Reisekosten Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten tragen die Teilnehmenden selbst. |
13. Haftung - Die Haftung der DLRG Ortsgruppe Duisburg e.V. und ihrer Mitarbeitenden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für persönliche Gegenstände, Kleidung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
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14. Datenschutz Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. |
15. Bild-, Film- und Tonaufnahmen Während der Veranstaltungen können Bild-, Film- und Tonaufnahmen für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit der DLRG Ortsgruppe Duisburg e.V. (z. B. Homepage, soziale Medien, Lehrgangsankündigungen oder Presseberichte) erstellt und verwendet werden. Teilnehmende erklären sich hiermit einverstanden, sofern sie nicht spätestens bis Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprechen. Aufnahmen durch Dritte, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung der Veranstaltungsleitung. |
16. Schlussbestimmungen - Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Duisburg e.V.
- Ergänzende Regelungen in der jeweiligen Ausschreibung gelten zusätzlich.
- Weichen Regelungen der Ausschreibung von diesen Teilnahmebedingungen ab, gehen die Regelungen der Ausschreibung vor.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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